ADMIN
schreibt um 08:33:17 am 22.11.2008 |
PM
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In der Praxis sieht man oft, dass Alkoholismus und Depressionen paarweise auftreten. Ist das auch bei Ihnen der Fall, können Sie während der Behandlung beim Landratsamt einen Antrag auf Feststellung eines Behindertengrades stellen. In der Regel bekommen Sie 30% und haben damit die Möglichkeit, bei der Arbeitsagentur einen Gleichstellungsantrag zu stellen. Dadurch werden Sie mit Schwerbehinderten in Ihrem Betrieb gleichgestellt, erhalten also u.U. mehr Erholungsurlaub und sind quasi unkündbar.
Mit diesem Schutzschirm fällt es Ihnen leichter, sich den Problemen des Alltags zu stellen und viele Dinge nicht mehr so ernst zu nehmen. Als Schwerbehinderter bleiben Sie dann eben zu Hause, wenn Sie merken, dass es Ihnen nicht gut geht und Sie vor einem Rückfall stehen. Schließlich ist niemandem gedient, wenn Sie zum wiederholten Male für 4 Monate auf der "Langzeit" einbuchen;-)
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