ADMIN
schreibt um 19:57:05 am 29.03.2009 |
PM
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Sowohl Goldbarren als auch Goldmünzen sind in Deutschland seit 2000 von der Mehrwertsteuer befreit. Das war nicht immer so. Deshalb fuhren viele Sammler früher z.B. nach Jungholz, wo man Goldmünzen und Goldbarren umsatzsteuerfrei kaufen konnte.
Im Rahmen von Harmonisierungen in der EU können Sie mit Gold nun ohne Aufschlag handeln.
Für einen Privatanleger macht sich das beim Verkauf deutlich spürbar. Kauft er Silber in Barren, dann bezahlt er mit dem Kaufpreis 19% MwSt. Diese sind beim Wiederverkauf verloren. Er bekommt nur den Nettopreis. Bei Silbermünzen sind es immerhin noch 7%, die als Umsatzsteuer anfallen.
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